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Krebsfrüherkennung: Diese Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse


Empfehlungen für Frauen und Männer
Diese Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung zahlt die Kasse

Von dpa, mra

26.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Krebsvorsorge für Frauen: Die Mammografie wird auch für ältere Frauen empfohlen.Vergrößern des BildesKrebsvorsorge für Frauen: Die Mammografie wird auch für ältere Frauen empfohlen. (Quelle: peakSTOCK/getty-images-bilder)
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Eine Krebsdiagnose ist immer erschütternd. Doch je früher ein Tumor entdeckt wird, desto besser lässt er sich behandeln. Welche Untersuchungen zur Früherkennung gibt es?

Krebs hat eine tückische Eigenschaft: Er ruft meist erst dann Beschwerden hervor, wenn er bereits gewachsen ist und vielleicht sogar in andere Organe gestreut hat. Gut, dass es Untersuchungen gibt, mit denen Ärzte bestimmten Krebsarten früher auf die Spur kommen können.

Anamnese

Zu jedem Früherkennungstermin gehört auch eine gezielte Anamnese. Das heißt, dass der Arzt oder die Ärztin nach Veränderungen oder Beschwerden fragt, die das jeweilige Organ betreffen.

Das Bundesgesundheitsministerium gibt auf seiner Webseite einen Überblick, welche Früherkennungsuntersuchungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen:

Gebärmutterhalskrebs

Der Pap-Abstrich, den viele Frauen kennen, ist ein Teil der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Frauen von 20 bis 34 Jahren können diese Genitaluntersuchung jährlich in Anspruch nehmen. Beim Pap-Abstrich wird Material vom Gebärmutterhals entnommen und auf Zellveränderungen hin untersucht. Auch eine Tastuntersuchung ist Teil des Termins.

Der Gebärmutterhals-Abstrich wird nicht nur auf Zellveränderungen hin untersucht, sondern auch auf eine genitale Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV).

Für Frauen ab 35 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Untersuchung alle drei Jahre.

Brustkrebs

Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen. Die Wahrscheinlichkeit steigt im mittleren Alter, also zwischen 45 bis etwa 64, weiter an, aber auch ältere Frauen über 65 Jahren sind am ehesten von Brustkrebs betroffen.

Tastuntersuchung: Frauen ab 30 Jahren können jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Dabei tastet der Gynäkologe oder die Gynäkologin die Brust sowie die Lymphknoten in der Körperregion ab und gibt eine Anleitung, wie sich die Patientin zu Hause regelmäßig selbst abtasten kann.

Mammografie-Screening: Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren können alle zwei Jahre ein Mammografie-Screening in Anspruch nehmen. Zentraler Teil ist das Röntgen beider Brüste. Die Besonderheit: Für diese Früherkennungsuntersuchung werden Einladungen verschickt, in denen in aller Regel ein Termin vorgeschlagen wird. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen gilt auch hier: Die Teilnahme ist freiwillig.

Hautkrebs

Männer und Frauen ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Dabei untersucht ein Hautarzt oder eine Hautärztin die Haut am gesamten Körper nach Veränderungen. Auch dafür qualifizierte Hausärzte können die Untersuchung durchführen.

Prostatakrebs

Männer haben ab einem Alter von 45 Jahren jährlich Anspruch auf eine Genital- und Prostata-Untersuchung. Teil des Termins ist eine Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus. Auch Lymphknoten in dieser Körperregion werden abgetastet.

Darmkrebs

Etwa jede achte Krebserkrankung in Deutschland betrifft den Dickdarm oder den Mastdarm. Männer erhalten die Krebsdiagnose häufiger als Frauen. Die Heilungschancen sind vor allem abhängig vom Tumorstadium.

Darmspiegelung: Männer haben ab einem Alter von 50 Jahren – Frauen ab 55 Jahren – Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung. Ist das Ergebnis unauffällig, kann man nach mindestens zehn Jahren eine zweite Darmspiegelung machen lassen. Bei Auffälligkeiten wird früher wieder kontrolliert. Lesen Sie hier, wie eine Darmspiegelung abläuft.

Test auf verborgenes Blut im Stuhl: Eine weitere Möglichkeit, Darmkrebs früh aufzuspüren, ist ein Stuhltest auf verborgenes Blut. Frauen haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Test. Männer ab 50 Jahren können wählen: zwischen einem jährlichen Test oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.

Ab 55 Jahren gilt: Sowohl Männer als auch Frauen können wählen zwischen Tests auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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